
Wenn Unternehmen mit internationalen Strukturen in wirtschaftliche Schieflage geraten, stehen sie vor besonderen Herausforderungen. Eine grenzüberschreitende Restrukturierungsberatung ist dann unerlässlich, um die verschiedenen Rechtsordnungen, Insolvenzregime und Stakeholder-Interessen unter einen Hut zu bringen. Die Komplexität solcher Sanierungsprozesse erfordert spezialisierte juristische und betriebswirtschaftliche Expertise, die sowohl die nationalen als auch die internationalen Besonderheiten berücksichtigt.
Die Notwendigkeit einer internationalen Restrukturierungsberatung ergibt sich typischerweise bei Unternehmen, die in mehreren Jurisdiktionen aktiv sind. Dies betrifft Konzerne mit ausländischen Tochtergesellschaften ebenso wie mittelständische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Lieferketten oder internationalen Finanzierungsstrukturen.
Typische Szenarien umfassen:
In solchen Fällen reicht eine rein nationale Sanierungsstrategie nicht aus. Vielmehr muss die internationale Krisenbewältigung koordiniert und unter Berücksichtigung aller betroffenen Rechtssysteme erfolgen.
Innerhalb der Europäischen Union bildet die EU-Insolvenzverordnung (EuInsVO) den zentralen rechtlichen Rahmen für grenzüberschreitende Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, die Anerkennung von Verfahren und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.
Die Verordnung unterscheidet zwischen Hauptinsolvenzverfahren am Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) und Sekundärverfahren in anderen Mitgliedstaaten. Für eine erfolgreiche Restrukturierungsberatung grenzüberschreitend ist es entscheidend, diese Mechanismen strategisch zu nutzen und die günstigste Verfahrensstrategie zu entwickeln.
Die EU-Restrukturierungsrichtlinie, die bis 2021 in nationales Recht umgesetzt werden musste, hat die Landschaft der grenzüberschreitenden Sanierung erheblich verändert. Sie führt präventive Restrukturierungsrahmen ein, die es Unternehmen ermöglichen, bereits vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen.
In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) umgesetzt. Diese neuen Instrumente eröffnen zusätzliche Handlungsspielräume für die grenzüberschreitende Restrukturierungsberatung, insbesondere durch die Möglichkeit gerichtlich bestätigter Restrukturierungspläne.
Bei Restrukturierungen mit Bezug zu Drittstaaten außerhalb der EU wird die rechtliche Situation deutlich komplexer. Hier gibt es keine einheitlichen Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Verfahren. Insbesondere bei Verbindungen zu den USA, Großbritannien oder asiatischen Märkten müssen spezialisierte Berater einbezogen werden, die mit den jeweiligen Insolvenz- und Restrukturierungsregimen vertraut sind.
Für Unternehmen mit transatlantischen Strukturen ist beispielsweise die Koordination zwischen deutschem Insolvenzrecht und US-amerikanischem Chapter 11-Verfahren eine anspruchsvolle Aufgabe, die spezifische Expertise erfordert. Eine grenzüberschreitende Rechtsberatung für beide Märkte wird hier zum kritischen Erfolgsfaktor.
Eine der größten Herausforderungen bei der Restrukturierungsberatung grenzüberschreitend ist das Management der verschiedenen Interessengruppen in unterschiedlichen Jurisdiktionen. Banken, Lieferanten, Kunden und Arbeitnehmer in verschiedenen Ländern haben unterschiedliche rechtliche Positionen und kulturelle Erwartungen.
Erfolgreiche Berater entwickeln daher maßgeschneiderte Kommunikationsstrategien für jeden Stakeholder-Kreis und berücksichtigen dabei lokale Besonderheiten. Die Einbeziehung lokaler Rechtsberater in den Zielländern ist dabei oft unerlässlich, sollte aber zentral koordiniert werden, um Konsistenz zu gewährleisten.
Die Sicherstellung der Liquidität während des Restrukturierungsprozesses ist bei internationalen Strukturen besonders komplex. Cash-Pooling-Systeme, grenzüberschreitende Zahlungsströme und unterschiedliche Banking-Systeme müssen koordiniert werden.
Zudem stellt sich die Frage der Restrukturierungsfinanzierung: Sind bestehende Kreditgeber bereit, ihre Engagements fortzuführen oder sogar auszuweiten? Können neue Investoren gewonnen werden? Welche Sicherheiten können in welchen Jurisdiktionen bestellt werden?
Das Herzstück jeder Restrukturierung ist ein tragfähiges Sanierungskonzept. Bei grenzüberschreitenden Strukturen muss dieses Konzept die Besonderheiten aller betroffenen Einheiten berücksichtigen. Welche Gesellschaften sind sanierungsfähig? Welche müssen möglicherweise geschlossen oder veräußert werden?
Die Restrukturierungsberatung grenzüberschreitend umfasst hier sowohl die betriebswirtschaftliche Analyse als auch die rechtliche Bewertung der Umsetzbarkeit. Dabei müssen arbeitsrechtliche, steuerliche und regulatorische Rahmenbedingungen in allen relevanten Ländern berücksichtigt werden.
Am Anfang steht eine umfassende Analyse der Unternehmensstruktur, der wirtschaftlichen Situation und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Spezialisierte Berater erfassen die Konzernstruktur, identifizieren kritische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in den verschiedenen Jurisdiktionen und bewerten mögliche Verfahrensstrategien.
Auf dieser Basis wird eine Restrukturierungsstrategie entwickelt, die sowohl operative Sanierungsmaßnahmen als auch rechtliche Verfahrensoptionen umfasst.
In der Umsetzungsphase müssen parallel Verhandlungen mit verschiedenen Stakeholdern in unterschiedlichen Ländern geführt werden. Dies erfordert ein hohes Maß an Koordination und oft auch kultureller Sensibilität.
Gleichzeitig müssen möglicherweise formale Verfahren in verschiedenen Jurisdiktionen eingeleitet und koordiniert werden. Die Herausforderung besteht darin, einen konsistenten Gesamtansatz zu verfolgen, während lokale Besonderheiten berücksichtigt werden. Auch die grenzüberschreitende Forderungsdurchsetzung kann in diesem Zusammenhang relevant werden.
Nach Erreichen von Vereinbarungen mit den Gläubigern und gegebenenfalls gerichtlicher Bestätigung von Restrukturierungsplänen folgt die Umsetzungsphase. Hier müssen die vereinbarten Maßnahmen in allen betroffenen Gesellschaften implementiert und deren Wirksamkeit überwacht werden.
Die Stabilisierungsphase erfordert oft eine längerfristige Begleitung, um sicherzustellen, dass die Sanierung nachhaltig wirkt und das Unternehmen wieder auf einen profitablen Wachstumskurs gebracht wird.
Aus der Praxis lassen sich mehrere kritische Erfolgsfaktoren identifizieren:
Die Restrukturierungsberatung grenzüberschreitend ist eine hochspezialisierte Disziplin, die juristische Expertise in verschiedenen Rechtsordnungen mit betriebswirtschaftlichem Sachverstand und Verhandlungsgeschick verbindet. Unternehmen in internationalen Krisensituationen sind gut beraten, frühzeitig spezialisierte Berater einzubinden, die sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die praktischen Herausforderungen grenzüberschreitender Sanierungen kennen. Mit der richtigen Strategie und professioneller Unterstützung lassen sich auch komplexe internationale Restrukturierungen erfolgreich meistern und Unternehmen nachhaltig sanieren.